8Ob41/21v—OGH Entscheidung
26. Mai 2021
…833 ABGB) oder der außerordentlichen (§ 834 ABGB) Verwaltung handelt, jedenfalls dann anzuwenden, wenn Uneinigkeit in Form einer Stimmengleichheit besteht (RIS-Justiz RS0013393 [T2]; RS0013734); in Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung nur soweit, als dies nötig ist, die sonst bei Stimmengleichheit unlösbare Pattstellung zu beheben (RS0013734 [T2]; vgl RS0013413; H…