JudikaturOGH

RS0031864 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2018

Der Ersatz des Wertes der besonderen Vorliebe gemäß § 1331 ABGB soll keine Entschädigung dafür bieten, daß die Sache zeitweise nicht in ordnungsgemäßem Zustand war.

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