Der Ersatz des Wertes der besonderen Vorliebe gemäß § 1331 ABGB soll keine Entschädigung dafür bieten, daß die Sache zeitweise nicht in ordnungsgemäßem Zustand war.
Rückverweise
… 1331 ABGB keine Entschädigung dafür bieten soll, dass die Sache zeitweise nicht in ordnungsgemäßem Zustand war (3 Ob 218/61 = RIS Justiz RS0031864), schließt sich der erkennende Senat an. Bezieht sich – wie im vorliegenden Fall – das behauptete „Affektions“interesse auf den vorübergehenden Verlust der…