JudikaturOGH

RS0006893 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilprozessrecht
16. Juni 2025

Sachverhaltsänderungen nach dem erstgerichtlichen Beschluss sind von der Rechtsmittelinstanz (auch vom OGH) zu berücksichtigen, wenn dies das Interesse des pflegebefohlenen Kindes erfordert (vgl 6 Ob 55/61).

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