Bestellung eines Erwachsenenvertreters trotz familiärer Unterstützung—OGH Entscheidung
2Ob169/25d18. November 2025
…Abs 3 AußStrG sind auch Sachverhaltsänderungen, die erst nach dem erstgerichtlichen Beschluss eingetreten sind, zu berücksichtigen, wenn dies im Interesse des Pflegebefohlenen gelegen ist ( RS0006893 ). [2] Dass die Betroffene, die sich in einem verwahrlosten Zustand befand, nunmehr in einem Pflegeheim untergebracht ist, ändert nichts daran, dass auch weiterhin Vertretungsbedarf gegenüber…