JudikaturOGH

RS0003154 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 1961

Ein Fehler bei der für das materielle Pfandrecht entscheidenden Identifizierung der Pfandobjekte hinsichtlich der finanzämtlichen Pfandrechte und der gerichtlichen Pfandrechte (§ 567 Geo) ist nach dem Wortlaut des § 213 EO kein Gegenstand eines Widerspruches. Daher kommen diesbezüglich die Rekursbeschränkungen des § 234 EO hier nicht zur Anwendung.

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