2Ob123/01d—OGH Entscheidung
16. Mai 2001
…Geschenkgebern ein Geldbedarf entstanden ist, sodass auch insoweit kein Zweifel an ihrem Recht, die Liegenschaft zu verkaufen, besteht. Um einen Ehepakt (vgl hiezu RIS Justiz RS0017245) handelt es sich hier nicht. Auch der Fall eines Widerrufs der Schenkung liegt nicht vor. Selbst unter dem Aspekt des Verzichtes gelangt man zu keinem…