Gegen die Unterlassung einer Beweisaufnahme kann nur im Wege der Berufung, nicht aber im Wege einer auf § 530 Z 7 ZPO gestützten Wiederaufnahmsklage Abhilfe gesucht werden.
…nur im Wege der Berufung, nicht aber im Wege einer auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützten Wiederaufnahmsklage Abhilfe gesucht werden (RIS-Justiz RS0044768 = OGH 5 Ob 124/61; vgl auch RIS-Justiz RS0117483, RS0039991 insb [T6]). 2.2.1 Der Kläger stützt seine Argumentation im Rekursverfahren im Wesentlichen darauf…
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