8ObA76/08x—OGH Entscheidung
16. Dezember 2008
…sie in ehelicher Verbindung stehen, die Ersitzung oder Verjährung weder anfangen noch fortgesetzt werden. Diese Verjährungshemmung gelte grundsätzlich für alle Forderungen zwischen Ehegatten (RIS Justiz RS0034679 [T4]). Im vorliegenden Fall gehe es aber nicht um Ansprüche oder Forderungen zwischen Ehegatten, sondern um Ansprüche aus einem Dienstverhältnis zu einer juristischen Person, deren…