Wenn ein Gegenstand (eine Leiter) in einem Raum umfällt, ist § 1318 ABGB nicht anwendbar.
Rückverweise
…Diese Bestimmung beziehe sich dagegen nicht auf Schäden, die in der Wohnung selbst zugefügt worden seien (so ausdrücklich 1 Ob 442/60 = RIS Justiz RS0029607). Der Beklagte habe objektiv Schutznormen (Schieß und SprengmittelG iVm der Schieß und SprengmittelmonopolsV) verletzt. Nach § 34 Abs 1 Schieß und SprengmittelG…