RS0001882 – OGH Rechtssatz
Das Verfahren über eine Klage nach § 35 EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des § 234 ZPO. Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist § 234 ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil § 234 ZPO nicht zu den in § 78 EO angeführten Bestimmungen gehört.