Verkehrsunfall mit schwerwiegenden Verletzungen und rechtlichen Folgen—OLG Innsbruck Entscheidung
2R155/25y30. Oktober 2025
…RS0041585 [T2]). 5.3. Dass Notstandshilfe nicht als Einkommen zu werten und damit beim Verdienstentgang iSd § 1325 ABGB nicht anzurechnen ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung (RS0031478 [T5], RS0029090, zuletzt ausführlich 8 Ob 104/21h). Damit schadet es auch nicht, dass das Erstgericht die Feststellungen zum Verdienstentgang auf dieser Grundlage, dh ohne…