RS0021851 – OGH Rechtssatz
Nach § 1168 ABGB hat der Unternehmer im Falle des Unterbleibens der Ausführung des Werkes nur Anspruch auf den reinen Verdienst, der ihm im Falle der Ausführung des Vertrages zugekommen wäre. Darunter fallen aber die Zentralregien nicht.