Künftige Forderungen, die nach der Person des Schuldners und nach dem Grundverhältnis, aus dem in Zukunft die Forderung zwischen den beteiligten Personen entstehen soll, bestimmt sind, können abgetreten werden.
…die Forderung nach der Person des Schuldners und nach dem Grundverhältnis, aus dem in Zukunft die Forderung zwischen den beteiligten Personen entstehen soll, bestimmt ist (RS0032827). [5] Die für die Sicherungszession zudem erforderliche Publizität (vgl statt vieler 17 Ob 15/20k) kann auch durch einen Vermerk in den Geschäftsbüchern…
… 116/05k und 10 Ob 29/07y – nicht auf eine eindeutig identifizierte Geschäftsbeziehung gegen einen bereits individualisierten Geschäftspartner beziehen konnte (vgl RS0032827 [insb T6]). [10] 2.2. Da für die hier bejahte Anfechtung nach § 30 Abs 1 Z 3, § 31 Abs …
…des Schuldners und nach dem Grundverhältnis, aus dem die Forderung zwischen den beteiligten Personen in Zukunft entstehen soll, bestimmt sind, können abgetreten werden (RIS-Justiz RS0032827). Wird eine künftige Forderung abgetreten, so erwirbt der Zessionar die Forderung zwar erst dann tatsächlich, wenn sie entstanden ist, die Einigung über die Zession kann…
…an die Bank, die auch den Drittschuldner verständigte, rechtswirksam war, sodass die Forderungen in das Vermögen dieses Zessionars übergegangen sind (vgl RIS Justiz RS0011386; RS0032798; RS0032827; RS0032858 [T1 und T2]; RS0032906 [T6]; 1 Ob 406/97f = SZ 71/154 mwN). Durch die im Einbringungsvertag mit der Klägerin…
…79 [81 f]), sondern nur die Zahlung der daraus geschuldeten, künftig fällig werdenden Zinse, was nach ständiger Rechtsprechung jedoch zulässig ist (RIS-Justiz RS0032906 und RS0032827; SZ 71/154; Ertl aaO Rz 4 zu § 1393; Honsell/Heidinger in Schwimann, ABGB2 Rz 27 f zu § 1393) - und auch vom Revisionswerber…
… 2 ABGB zu unterstellen ist. 6.3 Die Abtretung künftiger Forderungen ist zulässig, wenn diese ausreichend nach Rechtsverhältnis und Person individualisiert sind (RIS Justiz RS0032827 [T6]). Die Abtretung künftiger Forderungen darf auch in Form einer Globalzession erfolgen, sofern nur dem Erfordernis der ausreichenden Individualisierung entsprochen wird (RIS Justiz RS0032906 [T6…
…Vergütung ist somit aufschiebende Bedingung für den Anspruch. 2.2. Der solchermaßen bedingte Vergütungsanspruch eines Stiftungsvorstandsmitglieds kann als zivilrechtliches vermögenswertes Forderungsrecht zediert werden (RIS Justiz RS0032827 [T3, T4]). 2.3. Von dieser abtretbaren Forderung ist aber der Anspruch auf gerichtliche Bestimmung der Höhe der Vergütung gemäß § 19 Abs …
…der Person des Schuldners und nach dem Grundverhältnis, aus dem in Zukunft die Forderung zwischen den beteiligten Personen entstehen soll, bestimmt sind, können abgetreten werden (RS0032827, RS0054244, RS0032798). Der Versicherungsnehmer kann daher schon vor dem Versicherungsfall seinen möglichen Anspruch auf die Versicherungsleistung abtreten (7 Ob 157/12g = RS0032544 [T3…
…RIS-Justiz RS0012612; auch Welser in Rummel/Lukas , ABGB 4 § 664 Rz 3; allgemein zur Zulässigkeit der Abtretung künftiger Forderungen: RIS-Justiz RS0032798, RS0032827, RS0032906). Zieht der Nachlass oder der Erbe die Forderung ein, so schuldet er den Legataren den erlangten Betrag als stellvertretenden Vorteil (7 Ob …
…erst später erwirbt und die ihm daher zum Zeitpunkt der Abtretung noch nicht zustand. Für eine ausreichende Individualisierung einer künftigen Forderung muss deren Entstehungsgrund feststehen (RS0032827), was hier der Fall war. Dem Kläger wurden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche anderer Wohnungseigentümer gegen die beklagte Bauträgerin abgetreten. 3.8 Den Wohnungseigentümern A, B und…
…der Dienstnehmer den Schadenersatzanspruch in Höhe des Vorschusses an die Gesellschaft abgetreten hat, eine ausreichende Abtretung künftiger Forderungen darstellt (zur österreichischen Rechtslage vgl RIS Justiz RS0032827), muss nicht geprüft werden, weil nach Art 107a Abs 2, Buch 6, des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs auch bei einer vertraglichen Entgeltfortzahlungspflicht der…
…nach der Person des Schuldners und nach dem Grundverhältnis, aus dem in Zukunft die Forderung zwischen den beteiligten Personen entstehen soll, bestimmt sind (RIS Justiz RS0032827). Die Person des zukünftigen Schuldners muss nicht unbedingt (namentlich) bekannt sein, wenn dadurch kein Zweifel aufkommen kann, welche zukünftigen Forderungen Gegenstand der Zession sind (RIS…
…Abtretung aller dem Zedenten aus einem Vertrag zustehenden Ansprüche (Globalzession) ist zulässig (RS0032853). Die Abtretung zukünftiger Forderungen ist rechtswirksam, wenn diese ausreichend individualisiert sind (RS0032798; RS0032827). 3.3 Gestaltungsrechte können in der Regel nur mit dem Hauptrecht, dessen Ausübung sie dienen, abgetreten werden (RS0032651 [T1]). So ist das Recht zur Anfechtung…
…T1, T7]; 7 Ob 83/03m mwN). Im Fall der - grundsätzlich zulässigen - Abtretung zukünftiger Forderung, die durch deren Entstehung bedingt ist ( RS0032827 [T4]; RS0032906 [T2]), bedarf es daher im Fall einer Vorausverständigung einer ausreichenden Konkretisierung nach dem Grundverhältnis , aus dem in Zukunft die Forderung zwischen den beteiligten…
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