2R107/24f—OLG Wien Entscheidung
02. April 2025
…Zeitpunkt der Beschädigung (RS0022715) maßgebend. Zudem ist unerheblich, ob der Geschädigte die Sache nach Eintritt des Schadens veräußert hat und welchen Erlös er dafür erzielte (RS0030369; RS0030329). Abzustellen ist auf die Differenz des gemeinen Werts der Sache (RS0030119), die nach überwiegender Rechtsprechung selbst dann zuzusprechen ist, wenn das subjektiv berechnete Interesse…