JudikaturOGH

RS0003149 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2005

Der Ersteher ist am Meistbotsverfahren nicht beteiligt und deshalb - trotz Ladung zur Verteilungstagsatzung nach § 209 EO und Zustellung des Verteilungsbeschlusses nach § 229 EO - weder zum Widerspruch noch zum Rekurs legitimiert.

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