JudikaturOGH

RS0047317 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 1967

Ein ausschließlich auf die Bestimmung des § 366 ABGB gestütztes Herausgabebegehren des Ehemannes hinsichtlich von Fahrnissen aus der Ehewohnung bei rein faktisch aufgehobener Ehegemeinschaft ist abzuweisen.

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