JudikaturOGH

RS0011514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2012

§ 1440 ABGB kommt nicht nur dann zur Anwendung, wenn ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wurde, sondern auch, wenn es sich nur um ein Prekarium handelt oder eine Verwahrungspflicht sich nur als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt.

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