§ 1440 ABGB kommt nicht nur dann zur Anwendung, wenn ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wurde, sondern auch, wenn es sich nur um ein Prekarium handelt oder eine Verwahrungspflicht sich nur als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt.
…nur dann zur Anwendung, wenn ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wurde, sondern auch dann, wenn sich eine Verwahrungspflicht nur als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt (RIS Justiz RS0011514). Dies gilt etwa auch für das Vertragsverhältnis zwischen dem Halter eines Kraftfahrzeugs und dem Inhaber einer Reparaturwerkstätte (RIS Justiz RS0019378). Ist die Verwahrungspflicht nur eine…
…zur Anwendung, wenn ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wurde, sondern unter anderem auch dann, wenn eine Verwahrungspflicht sich nur als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt (RIS-Justiz RS0011514); dies gilt auch für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kraftfahrzeugeigentümer und dem Kraftfahrzeugwerkstätteninhaber (RIS-Justiz RS0019378). Jüngere Lehre (Jabornegg, Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nicht erfüllten Vertrages…
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