RS0004263 – OGH Rechtssatz
Wenn aus dem Grunde des § 341 Abs 1 EO die Exekution gegen das Unternehem einzustellen war, hatte sich diese Einstellung auch auf die dem Unternehmen erteilten Konzessionen und Gewerbeberechtigungen zu erstrecken (Vgl DREvBl 1938/274).