JudikaturOGH

RS0080712 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 1960

Die im § 155 Abs 1 VersVG vorgesehene Kürzung der Rente umfaßt auch diejenigen Beträge, die vor der Verpflichtung des Haftpflichtversicherers fällig wurden.

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