Gerechte Notwehr ist gegenüber einem schon völlig abgeschlossenen Angriff nicht mehr möglich. Daraus ergibt sich, daß die Notwehrhandlung an Zeit und Ort des Angriffes gebunden ist.
…Wahrscheinlichkeit, dass der Angriff von F* erst mit der Einnahme seiner Schutzhaltung (und nicht schon mit dem Sturz zu Boden) abgeschlossen war (RIS-Justiz RS0088813, RS0088692 [T2]). Auch übersteigen die von A* B* zur Abwehr ergriffenen Maßnahmen mehrfacher Schläge mit dem Baseballlschläger auf den Rücken des Angreifers selbst unter Einbeziehung…
Rückverweise