Nach Beginn des Dauerschuldverhältnisses ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen; wurde das Dauerschuldverhältnis jedoch noch nicht begonnen, so ist ein Rücktritt rechtlich möglich.
Rückverweise
…1960/223; MietSlg 40.069; 6 Ob 572/95 = JBl 1996, 177 = RZ 1996/22 mwN u.a.; RIS Justiz RS0018365; Reischauer in Rummel3, vor §§ 918 bis 933 ABGB Rz 13 mwN). Ein noch nicht in Vollzug gesetztes Dauerschuldverhältnis kann somit…
…ZPO auf. 2.1 Zwar können auch Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung ex tunc aufgelöst werden, solange sie noch nicht in das Abwicklungsstadium getreten sind (RIS Justiz RS0018365; 3 Ob 289/03a mwN = RS0018365 [T5]; Reidinger in Schwimann/Kodek ABGB IV 4 § 918 ABGB Rz 54 mwN). Allerdings kann ein…