JudikaturOGH

RS0048811 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 1977

Unter den Voraussetzungen des § 178 ABGB kann nach § 26 JWG auch gegen den Willen des Erziehungsberechtigten die Erziehungshilfe gewährt werden, die gemäß § 9 Abs 1 JWG auch die anderweitige Unterbringung umfaßt. § 178 ABGB ist auch nach der Erlassung des JWG noch anwendbar.

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