2Ob191/07p—OGH Entscheidung
14. August 2008
…eine Erwerbschance, die möglicherweise noch realisiert werden kann. d) Verdienstentgang ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich positiver Schaden und nicht bloß entgangener Gewinn (RIS Justiz RS0030425). Der Verlust einer Erwerbschance ist dann positiver Schaden, wenn der Geschädigte eine rechtlich gesicherte Position auf Verdienst hatte, also jedenfalls dann, wenn eine bindende Offerte…