JudikaturOGH

RS0037403 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2012

Eine Verpflichtung des Richters, eine anwaltlich vertretene Partei zu weiteren Beweisanträgen anzuleiten, wenn sich die bisher beantragten Beweise als unzulänglich erwiesen haben, läßt sich aus der Bestimmung des § 182 ZPO nicht ableiten.

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