"Anderweitige Versorgung" (Ausgedinge und Unterhaltsanspruch nach § 154 ABGB Lebensgefährtin).
Rückverweise
…für eine solche Beurteilung die - wirksam bekämpften - spärlichen Feststellungen des Erstgerichtes selbst bei Unterstellung deren Richtigkeit nicht ausreichten (zur Frage der Versorgung vgl RIS Justiz RS0050294). Das Rekursgericht hat daher den Beschluss des Erstgerichtes zu Recht aufgehoben.…