JudikaturOGH

RS0024386 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Die Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine daran geknüpfte Frist beginnt ab Empfangstag zu laufen. Die Tage des Postenlaufes werden nicht berücksichtigt.

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