3Ob121/23z—OGH Entscheidung
06. September 2023
…Verzugszinsen gebühren ab Klagszustellung, weil ein Anspruch auf Schadenersatz erst mit der zahlenmäßig bestimmten Geltendmachung durch (empfangsbedürftige) Mahnung, Klage oder Klagserweiterung fällig wird (RS0023392 [T6]; RS0024386). 4. Ergebnis: [32] Zusammenfassend folgt, dass die vom Berufungsgericht erkannten sekundären Feststellungsmängel zur Kaufkausalität, zur Zurechnung von Täuschungshandlungen von Organen oder Repräsentanten der Beklagten…