JudikaturOGH

RS0007948 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1959

Zur Frage, ob bei einer Ergänzung der Erbserklärung durch Angabe eines weiteren Erbrechtstitels trotz Versäumung der zunächst erteilten Frist das Verfahren nach § 125 AußStrG neuerlich durchzuführen ist.

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