Amtshaftungsklage wegen unvertretbarer Rechtswidrigkeit eines Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts—OLG Wien Entscheidung
14R17/25k07. Mai 2025
…dabei bloß ihm objektiv und subjektiv zumutbare Maßnahmen ergreifen, die den Schaden  hier: die Schubhaft  abwehren, verringern, oder zumindest nicht vergrößern (RS0027015 [T6], RS0026909, RS0023573, RS0027043). Was „zumutbar“ ist, bestimmt sich nach den Interessen beider Teile im Einzelfall und den Grundsätzen des redlichen Verkehrs (RS0027787). Objektiv zumutbar ist eine…