RS0092505 – OGH Rechtssatz
Schwere Verletzungen sind auch Weichteilwunden, wenn sie sehr umfänglich sind, wie zB Schädigung großer Hautpartien.
…Weichteilwunde als intensive Läsion im Bereich größerer Muskeln nicht berührt (vgl Kienapfel/Schroll StudB BT I² § 84 Rz 12; RIS Justiz RS0092505). Die Behauptung von Feststellungsmängeln kann nur unter Zugrundelegung aller tatsächlichen Urteilsannahmen erfolgen und erfordert die Darlegung, dass Verfahrensergebnisse auf bestimmte rechtlich erhebliche Umstände hingewiesen haben…
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