JudikaturOGH

RS0024587 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 1959

Der Vermieter haftet dem Mieter für das Verschulden eines - auch wirtschaftlich selbständigen - Bauunternehmens bei der Reparatur einer (in der Folge eingestürzten) Zimmerdecke über § 1319 ABGB hinaus.

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