JudikaturOGH

RS0046386 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 1976

Hat der Einzelrichter eines Gerichtshofes ein Urteil mit dem Beisatz "in Ausübung der Handelsgerichtsbarkeit" gefällt und das Berufungsgericht bei seiner bestätigenden Entscheidung einen fachmännischen Laienrichter beigezogen, so ist gemäß § 45 Abs 1 JN eine Nichtigkeit des zweitinstanzlichen Urteiles auch dann nicht gegeben, wenn es sich um keine Handelssache handelt.

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