2Ob290/05v—OGH Entscheidung
29. Juni 2006
…bestimmten besseren Fortkommens ist nicht erforderlich; es genügt vielmehr die bloße Möglichkeit einer solchen Behinderung (ZVR 1988/131; 5 Ob 260/05d; RIS Justiz RS0031366, RS0031385), die allerdings nicht abstrakt, sondern nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen ist. Es reicht aus, wenn solche Nachteile nur in einem geringen Grad wahrscheinlich…