JudikaturOGH

RS0008970 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2017

So wie gemäß § 1040 ABGB Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Willen des Geschäftsherrn unzulässig ist, so muß das Gleiche gemäß § 7 ABGB auch dann gelten, wenn imperative Weisungen vorliegen ( Swoboda in Klang 1. Auflage, 2. Bd., 2. Halbband S 804 ).

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