14Os149/14i—OGH Entscheidung
03. März 2015
…Meinungen, Ansichten, Wertungen, Schlussfolgerungen, rechtliche Beurteilungen und ähnliche intellektuelle Vorgänge aber grundsätzlich nicht Gegenstand einer Zeugenaussage sein können (vgl RIS Justiz RS0097540, RS0118421, RS0115646, RS0098139, RS0097292; Ratz , WK StPO § 281 Rz 351). Zur auch unter diesem Nichtigkeitsgrund geäußerten Kritik an der Vernichtung der Ergebnisse der Rufdatenrückerfassung des Mobiltelefons…