JudikaturOGH

RS0021133 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2022

Der Erwerber der Liegenschaft tritt in den mit dem Voreigentümer geschlossenen Mietvertrag ein, wobei das nicht verbücherte Bestandverhältnis ohne Rücksicht auf andere Vertragsbestimmungen in ein solches von unbestimmter Dauer mit gesetzlicher Kündigungsfrist verwandelt wird (vgl MietSlg 15119).

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