15R13/25d—OLG Wien Entscheidung
23. April 2025
…Gemeinden ist als Wegehalter weniger zuzumuten als großen. Generell wird aber der öffentlichen Hand, also auch Gemeinden, gegenüber der Allgemeinheit mehr Verantwortung aufgebürdet als Privaten (RS0053327 [T3, T4]). 3.6 Die Haftung der Beklagten scheitert hier schon an einer fehlenden Mangelhaftigkeit des Weges. Der Unfall ereignete sich auf einer nicht befestigten Schotterstraße…