RS0001467 – OGH Rechtssatz
Wenn die Zahlung eines Kapitalbetrages von einer bestimmten Höhe des Einkommens des Schuldners abhängig ist, muß diese Einkommenshöhe iS des § 7 Abs 2 EO durch entsprechende Urkunden oder durch Urteil nach § 10 EO nachgewiesen werden.