Unfall beim Ausstieg aus Zug: Haftung der Bahngesellschaft für Sturz auf Erdbahnsteig—OLG Wien Entscheidung
12R44/25s20. Juni 2025
…Auch Unfälle beim Ein- und Aussteigen aus einem Zug sind von der Gefährdungshaftung erfasst, wenn sich eine für die Eisenbahn eigentümliche Gefahr verwirklicht (RS0022569 [T6]; RS0058321). Ein Unfall beim Aussteigen begründet daher eine Haftung des Betriebsunternehmers nach § 5 EKHG, wenn ihm nicht der Entlastungsbeweis nach § 9 EKHG gelingt…