JudikaturOGH

RS0025316 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 1959

Ein Vertrag, mit dem bloß die Ermächtigung zur Stellvertretung erteilt und angenommen wird, ohne die Verpflichtung dazu aufzulegen, ist zwar kein Bevollmächtigungsvertrag im Sinne des § 1002 ABGB, dennoch aber nach der Bestimmung der §§ 1002 ff ABGB zu beurteilen.

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