JudikaturOGH

RS0015316 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 1959

Forderungen gehören nicht zu den im § 685 ABGB genannten Verlassenschaftsstücken, hinsichtlich deren ein Legat sofort fällig ist. Zulässigkeit einer Feststellungsklage vor Ablauf der einjährigen Frist des § 685 ABGB.

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