JudikaturOGH

RS0020438 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2024

Die Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes ist nicht nur im Falle des § 1072 ABGB zulässig; es kann auch selbständig durch Vertrag begründet werden. § 1074 ABGB findet jedoch auf jeden Fall Anwendung. Danach kann das Vorkaufsrecht weder einem Dritten abgetreten noch auf die Erben des Berechtigten übertragen werden; es ist ein unvererbliches Recht des Berechtigten.

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