JudikaturOGH

RS0096793 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juli 1989

Voraussetzung für die Zulassung einer Person als Privatbeteiligter ist gemäß dem § 47 Abs 1 StPO nur ihre Behauptung, durch die von Amts wegen zu verfolgende strafbare Handlung in ihren Rechten - noch - verletzt zu sein. Dies gilt ohne Rücksicht auf die angeklagte Schadenshöhe.

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