JudikaturOGH

RS0049478 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Februar 1959

Trotz unterbliebener Belehrung über den § 50 Abs 1 AVG unterliegt die vor einer Gemeindebehörde abgelegte Zeugenaussage der Strafdrohung des Art IX EGVG.

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