Die Folgen einer Rücktrittserklärung bestimmen sich ausschließlich nach den §§ 173 ff VersVG, wenn es sich um den Rücktritt von Versicherungsverträgen handelt.
Rückverweise
…zustehenden Ansprüche beschneiden wollte, ist nicht anzunehmen. Wenn der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung zu 3 Ob 526/58 (VersSlg 305 = VersE 118 = RIS-Justiz RS0064407; dort war der Rücktritt eines Masseverwalters nach § 21 Abs 1 KO zu beurteilen; siehe dazu unten) aussprach, dass sich die Folgen eines Rücktritts vom…