JudikaturOGH

RS0023235 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 2020

Die Streupflicht des Bestandgebers wird aus ihrem Wesen als Nebenverpflichtung eines Bestandvertrages heraus durch die Verkehrsbedürfnisse einerseits und durch die Zumutbarkeit von Streumaßnahmen anderseits abgrenzt.

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