In der Mitteilung: "Sehr geehrte Firma! Durch die Übergabe meiner Filiale in Z hat der neue Besitzer Ihre Forderung an mich mit 100 Prozent zur Bezahlung übernommen. Es wird Ihnen daher der fällige Betrag laut Aufstellung in nächster Zeit vom neuen Besitzer übersandt" und der Klage auf Zahlung liegt eine Schuldübernahme im Sinne des § 1405 ABGB.
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