RS0020038 – OGH Rechtssatz
Wird ein bestimmbarer Kaufpreis - auch stillschweigend - nicht bedungen, so ist auch nicht zu einem angemessenen Preis, etwa zum Schätzwert, verkauft. (Von der Entscheidung 1 Ob 326/55 wird abgegangen, ohne daß darauf Bezug genommen wird).