RS0042192 – OGH Rechtssatz
§ 499 Abs 4 ZPO bezieht sich infolge der an § 543 ZPO vorgenommenen Änderung nur mehr auf den Fall, daß die Wiederaufnahmsklage aus sachlichen Gründen abgewiesen wurde (vgl hiezu Stagel - Michlmayr,
11. Auflage, Anmerkung 6 zu § 499 ZPO S