Der Begriff des neuen Beweismittels im Sinne des § 352 Abs 1 StPO umfaßt jede neue Grundlage für die Beurteilung der Schuldfrage, möge sie in der Vorbringung neuer Tatsachen oder in der Vorbringung neuer Erkenntnisquellen für bereits früher bekannt gewordene Tatsachen bestehen.
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