JudikaturOGH

RS0092786 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. September 2025

Von einer konkreten Gefährdung wird immer dann gesprochen werden können, wenn durch das Verhalten des Täters eine Lage geschaffen oder erhalten wird, die nicht bloß allgemein, sondern auch und gerade im besonderen Falle die Möglichkeit eines schädlichen Erfolges besorgen läßt.

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