JudikaturOGH

RS0006071 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. November 1958

Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Bestellung eines Zustellungskurators gem § 116 ZPO zwecks Bekanntmachung des Gerichtserlages an den Erlagsgegner, dessen Aufenthalt unbekannt ist.

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